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Wissenswertes

Antrag für Baumfällungen

Hier geht es direkt zum Antrag:

Für Fragen ist Ansprechpartner und Zuständiger der Stadt Halle:

 

Herr Peterson

Sachbearbeiter Baumschutz (Zimmer 143)
Hansering 15
06108 Halle (Saale)

Telefon: 0345 221 4663

Fax: 0345 221-4667 (Zi. 117)

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Rechnungen von Baumpflege-Maßnahmen

einreichen

und MwSt (19%) + 1% sichern

Handwerkerrechnungen sind steuerlich absetzbar. 

‍Haben Sie das gewusst? Sie können einen Teil Ihrer Handwerkerrechnungen geltend machen und von der Steuerschuld abziehen. 20% von bis zu 6000 Euro der Rechnung können abgezogen werden. Das entspricht bei 6000€ einer Minderung von 1200€.

Steuervergünstigung auch bei Baumpflege-Arbeiten

Begünstigte Handwerkerleistungen können Sie im Kontext dieses Gesetzes beim Finanzamt einreichen. Das umfasst alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungungen, Erhaltung- oder Moderniesierungsmaßnahmen, die privaten Wohnraum, d.h. auch Ihren Garten oder Grundstück betreffen. Hierzu gehören auch Baumpflege-Maßnahmen wie Baumfällung, Kronensicherung oder eine regelmäßige Rundum-Baumpflege. 

Handwerkerrechnungen absetzen - darauf sollten Sie achten:

  • Die Rechnung wird gemäß § 35 a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EstG) beim Finanzamt eingereicht

  • die gesetzliche Mehrwertsteuer muss ausgewiesen sein, dass die Rechnung anerkannt wird

  • die Lohnkosten müssen getrennt ausgewiesen sein, da die Steuerminderung nur auf die Lohnsteuer und nicht beispielsweise Materialien geltend gemacht werden kann - Kosten für das Nutzen von Maschinen werden jedoch akzeptiert, da sie zu Lohnkosten zählen

  • nur bargeldlose Transaktionen, z.B. Banküberweisungen werden anerkannt

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