

Wissenswertes


Antrag für Baumfällungen
Hier geht es direkt zum Antrag:
Für Fragen ist Ansprechpartner und Zuständiger der Stadt Halle:
Herr Peterson
Sachbearbeiter Baumschutz (Zimmer 143)
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221 4663
Fax: 0345 221-4667 (Zi. 117)

Rechnungen von Baumpflege-Maßnahmen
einreichen
und MwSt (19%) + 1% sichern
Handwerkerrechnungen sind steuerlich absetzbar.
Haben Sie das gewusst? Sie können einen Teil Ihrer Handwerkerrechnungen geltend machen und von der Steuerschuld abziehen. 20% von bis zu 6000 Euro der Rechnung können abgezogen werden. Das entspricht bei 6000€ einer Minderung von 1200€.
Steuervergünstigung auch bei Baumpflege-Arbeiten
Begünstigte Handwerkerleistungen können Sie im Kontext dieses Gesetzes beim Finanzamt einreichen. Das umfasst alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungungen, Erhaltung- oder Moderniesierungsmaßnahmen, die privaten Wohnraum, d.h. auch Ihren Garten oder Grundstück betreffen. Hierzu gehören auch Baumpflege-Maßnahmen wie Baumfällung, Kronensicherung oder eine regelmäßige Rundum-Baumpflege.
Handwerkerrechnungen absetzen - darauf sollten Sie achten:
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Die Rechnung wird gemäß § 35 a Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EstG) beim Finanzamt eingereicht
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die gesetzliche Mehrwertsteuer muss ausgewiesen sein, dass die Rechnung anerkannt wird
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die Lohnkosten müssen getrennt ausgewiesen sein, da die Steuerminderung nur auf die Lohnsteuer und nicht beispielsweise Materialien geltend gemacht werden kann - Kosten für das Nutzen von Maschinen werden jedoch akzeptiert, da sie zu Lohnkosten zählen
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nur bargeldlose Transaktionen, z.B. Banküberweisungen werden anerkannt
